Warum kann ich mein Land nicht auswählen?
Wir von CLICKBOX mussten die Auswahl der Länder in die wir liefern leider stark eingrenzen. Der Grund ist die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR, die die Pflichten und Kosten für den Versandhändler sehr erhöht hat. Wir können deshalb leider nur noch solche Lieferländer anbieten, mit denen wir bisher schon ausreichende Umsätze gemacht haben, um diese zusätzlichen Kosten zu erwirtschaften.
Nach unserem Verständnis widerspricht dies der Idee des EU-Binnenmarktes, aber beim Entwurf dieser Verordnung hat man wohl nicht daran gedacht, dass es auch kleine Versandhändler gibt, die nicht mit jedem Land viel Umsatz machen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR
Die neue europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40, die unter der Kurzbezeichnung PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“) bekannt ist, schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union.
Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zudem werden verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt.
Versandhändler wie zum Beispiel die Firma CLICKBOX, die Verpackungen in den Verkehr bringen, gelten dabei als „Hersteller“. Für diese sieht das Gesetz, unabhängig von der Firmengröße, eine „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (kurz EPR) vor. Diese besteht beispielweise aus folgenden Punkten:
Hersteller müssen sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellen oder auspacken (ohne Endabnehmer zu sein), in ein nationales Herstellerregister eintragen. (Art. 44 Abs. 2 VO (EU) 2025/40)
Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Mitgliedstaat müssen dort einen Bevollmächtigten für die EPR benennen. (Art. 44 Abs. 3, Art. 45 Abs. 3 VO (EU) 2025/40)
Die Kosten für Sammlung, Kennzeichnung und Analyse von Verpackungsabfällen trägt der Hersteller. (Art. 45 Abs. 2 VO (EU) 2025/40)
Online-Plattformen müssen vor der Freischaltung prüfen, ob Hersteller in dem jeweiligen Mitgliedstaat registriert sind und eine Selbsterklärung zur Einhaltung der EPR-Pflichten abgegeben haben. (Art. 45 Abs. 4 und 6 VO (EU) 2025/40)
Es ist vielleicht verständlich, dass bei der genannten erweiterten Herstellerverantwortung überlegt werden muss, für welche EU-Länder eine wirtschaftliche Lieferung überhaupt noch machbar ist. Es geht dabei auch um die Frage, für welche Lieferländer wir einen Bevollmächtigten bestellen können und eine Lizenz für das jeweilige Recyclingsystem erwerben können. Anders als bei großen Versandhändlern ist dies für uns nur bei Ländern möglich, mit denen bisher ein ausreichender Umsatz stattfand, der den zusätzlichen Aufwand rechtfertigt.
Sind CLICKBOX-Verpackungen lizensiert?
Versandverpackungen, die von CLICKBOX in Verkehr gebracht werden und die benötigt werden, um die Waren unseres Sortimentes sicher zu verpacken und zu versenden, sind beim Dualen System Interzero lizensiert. Darauf können Sie sich verlassen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Verpackungen abgedruckt ist.
Lizensiert sind Papier, Karton und Folie, die für eine versandsichere Verpackung der bestellten Ware benötigt werden. Was ist nicht lizensiert? Die Ware selbst ist nicht lizensiert, denn sie ist kein Verpackungsabfall. Dies gilt auch, wenn mancher Kunde die Kunststoffboxen als Verpackung für seine Produkte einsetzen könnte.