


Die Verpackungsverordnung
Was Sie zur Verpackungsverordnung wissen sollten
Das Gesetz in Kürze
Der Gesetzgeber in Deutschland hat mit Wirkung vom 1.1.2009 die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Der volle Titel des Gesetzes lautet: Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV).
Damit ist auch die Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht. Diese Verordnung will die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt vermeiden oder verringern. Die Wiederverwendung oder die Verwertung von Verpackungen haben Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen.
Gewerbliche Personen und Firmen, die Waren verpacken und versenden und Verpackungen damit erstmalig in Verkehr bringen, sind für die Entsorgung bzw. Rücknahme des Verpackungsabfalls verantwortlich. Dafür können sie sich einem flächendeckenden Entsorgungssystem anschließen, bei dem für die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen eine Lizenz zu erwerben ist.
Dies gilt für Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, die beim Endverbraucher als Verpackungsmüll anfallen. Zu den Endverbrauchern zählen auch kleine Betriebe, Behörden und Freiberufler oder all jene, die ihren anfallenden Verpackungsmüll über öffentliche Sammelsysteme entsorgen.
Wenn die in Verkehr gebrachten Mengen bestimmte Grenzen pro Jahr überschreiten (sog. Bagatellgrenzen), dann ist man zur Abgabe einer sogenannten Vollständigkeitserklärung verpflichtet.
- 80.000 kg bei Glas oder
- 50.000 kg bei Papier, Pappe, Karton oder
- 30.000 kg bei sonstigen Verpackungen (Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium).
Eine Informationspflicht besteht auf behördliches Verlangen auch bei geringeren Mengen. Da Sie dem Entsorgungsunternehmen, bei dem Sie Ihre Verpackungen lizensieren, Ihre Mengen mitteilen müssen, ist es sowieso nötig, dass Sie über die jeweiligen Stoffklassen Buch führen.

Sind CLICKBOX-Verpackungen lizensiert?
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, die von CLICKBOX in Verkehr gebracht werden und die benötigt werden, um die Waren unseres Sortimentes sicher zu verpacken und zu versenden, sind seit 1.1.2009 beim Dualen System Interseroh lizensiert. Darauf können Sie vertrauen, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf den Verpackungen abgedruckt ist. Nach der neuen Verpackungsverordnung ist dieser Aufdruck nicht notwendig.
Was ist nicht lizensiert?
Achtung: Nicht lizensiert sind alle CLICKBOX Verpackungen, die Sie bei uns als Ware einkaufen. Lizensiert ist der Versandkarton, in dem wir die Ware (beispielsweise eine Postverpackung) versenden. Die Ware selbst (hier im Beispiel die Postverpackung) ist somit nicht lizensiert.
Wann betrifft das Gesetz auch Sie?
Wenn Sie als unser Kunde diese Verpackungen verwenden, um Ihrerseits Waren zu verpacken und zu verkaufen, dann sind Sie im Sinnes des Gesetzes Erst-Inverkehrbringer und selbst für die Rücknahme oder Entsorgung der Verpackung verantwortlich. Sie müssen diese Verpackungen selbst lizensieren lassen.
Diese Pflicht zur Lizensierung ist unabhängig von der Verpackungsmenge, die Sie in Verkehr bringen. Auch sehr kleine Mengen bewirken eine Lizensierungspflicht. Wenn Sie Waren über einen Internet-Marktplatz (z.B. Amazon) verkaufen, gehen diese in der Regel an den Endverbraucher. Die Verpackung ist somit lizensierungspflichtig. Verstöße können übrigens bestraft werden.
Nicht lizensieren müssen Sie Verpackungen, die an den gewerblichen Handel oder an die Industrie gehen. Auch Verpackungen, die Sie ins Ausland schicken, müssen nicht lizensiert werden.
Wo erhalten Sie Unterstützung?
Wenn Sie sich darüber klar sind, dass Sie selbst Verpackungen in Verkehr bringen und diese lizensieren sollten, erhalten Sie an folgenden Stellen Unterstützung:
LIZENZGEBER: (Auswahl)
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
EKO-PUNKT GmbH
Landbell AG
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbHNoventiz GmbH
REASYBID.de - Ausschreibungsplattform für Ihre lizensierungspflichtigen Verpackungmengen
BERATUNG:
Handwerkskammern
IHK Industrie- und Handelskammern
GESETZESTEXT:
Bundesjustizministrium